Häufige Fragen zur "Farbeindringprüfung"
Die Farbeindringprüfung ist ein Verfahren der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung, mit dem Oberflächenrisse und feinste Poren in metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen sichtbar gemacht werden. Dabei wird ein farbiger oder fluoreszierender Prüfmittel (Penetrant) auf die gereinigte Oberfläche aufgetragen. Dieser dringt durch die Kapillarwirkung in kleinste Oberflächenfehler ein. Nach einer definierten Einwirkzeit (Verweilzeit) wird der überschüssige Penetrant entfernt, und ein Entwickler aufgetragen, der den in den Fehlerstellen verbliebenen Penetrant an die Oberfläche zurückzieht. Dadurch werden Risse als farbige Linien oder fluoreszierende Anzeigen sichtbar.
Die Farbeindringprüfung wird eingesetzt, wenn feine, oberflächenoffene Fehler nachgewiesen werden sollen – insbesondere bei Bauteilen, die hohen Sicherheitsanforderungen unterliegen. Typische Anwendungsbereiche sind: - Schweißnähte - Gussteile (z. B. Aluminium- oder Stahlguss) - Schmiedeteile - Bauteile in Luftfahrt, Maschinenbau oder Medizintechnik Sie eignet sich nur für Oberflächenfehler, nicht für innere Defekte – deshalb wird sie oft ergänzend zu anderen Prüfverfahren (z. B. Röntgen oder Ultraschall) eingesetzt.
Trotz ihrer einfachen Anwendung hat die Farbeindringprüfung auch Einschränkungen: - Sie erkennt nur Fehler, die an der Oberfläche offen liegen. - Die Oberfläche muss gründlich gereinigt und entfettet sein – sonst ist die Aussagekraft eingeschränkt. - Das Verfahren ist nicht automatisierbar für komplexe Geometrien. - Es erfordert einen hellen Untergrund oder spezielle Lichtquellen (bei fluoreszierenden Mitteln). - Umwelt- und Arbeitsschutzvorgaben (Lösungsmittel, Entsorgung) müssen eingehalten werden.
Die Durchführung erfordert geschultes und qualifiziertes Personal, insbesondere bei sicherheitsrelevanten Bauteilen. In der Regel sind dies Fachkräfte mit einer Qualifikation nach DIN EN ISO 9712 (ZfP-Personalzertifizierung). In der Industrie wird zwischen Prüfpersonal der Stufen 1 bis 3 unterschieden, wobei Stufe 2 typischerweise die Prüfungen eigenständig durchführt und beurteilt.
Die Verweilzeit (auch Einwirkzeit genannt) ist der Zeitraum, in dem der Penetrant auf der Oberfläche verbleibt, bevor er entfernt wird. Während dieser Zeit kann das Prüfmittel durch die Kapillarwirkung in feinste Risse oder Poren eindringen. Die optimale Verweilzeit hängt vom Material, der Oberflächenbeschaffenheit und der Art des Prüfmittels ab – typischerweise liegt sie zwischen 10 und 30 Minuten. Eine zu kurze oder zu lange Verweilzeit kann die Aussagekraft der Prüfung erheblich beeinträchtigen.
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